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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Führbarkeit von Einheiten oder denkwürdige Zuweisung von Fun | 5 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen / | 339488 | ||
Datum | 18.05.2006 01:00 MSG-Nr: [ 339488 ] | 4664 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Ach ja, laut Aussage wurde dem KLF vom Land die 47 zugewiesen da der Löschwassertank auf Grund der Beladung verkleinert wurde. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Aha, der 400l Löschwassertank wurde also noch verkleinert. Auf 350l oder gar 300l ? Das beschaffte Fahrzeug ist doch weder ein KLF noch ein TSF (laut Norm). Also gehört es erst recht unter die 49. Weil die 49 trägt ja nicht nur das KLF, sondern auch der GW-TS, sowie alle sonstige Löschfahrzeuge (Ausnahme Sonstige TLF, diese tragen die 29). So sind mir auch TSF-W (sogenannte KTLF) bekannt, die zusätzlich (TS 8 ist an Bord) eine Hochdruckpumpe für den Schnellangriff haben, welche ebenfalls unter 49 geführt werden. Also an Hand von Funkrufnamen den Fahrzeugtyp bzw. die Beladung ableiten zu können, kann man heutzutage wohl getrost vergessen... Gruss Thomas
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