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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus | 23 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 K.8, Hamburg / | 339525 | ||
| Datum | 18.05.2006 12:40 MSG-Nr: [ 339525 ] | 5676 x gelesen | ||
Moin, moin! Geschrieben von Ingo Horn Es kann gut sein, dass man sowas mittels Dienstanweisung regeln kann Ja und nein. Natürlich kann man eine Dienstanweisung erlassen, die besagt, dass man die StVO zu befolgen hat. Dies setzt mangels Gesetztgebungskompetenz allerdings nicht die StVO außer Kraft und der Feuerwehrmann darf natürlich unter den Voraussetzungen des § 35 weiterhin Sonderrechte in Anspruch nehmen. Allerdings könnte es in diesem Fall zu disziplinarischen Maßnahmen kommen, da er gegen eine Dienstanweisung verstoßen hat. Geschrieben von Ingo Horn Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mich als FüKr hinstelle und den Leuten etwas erzähle, das die mir innerhalb von Minuten in der Luft zerreissen? Mag sein, dass dies auf die Mitglieder deiner Wehr zutrifft. Meine Erfahrungen zeigen, dass selbst Kreisausbilder nicht in der Lage sind dieses Thema richtig zu vermitteln. Und so kommt es eben zu den wildesten Gerüchten und Behauptungen in diesem Themengebiet. Beste Grüße Sven
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