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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben | 18 Beiträge | ||
| Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 339549 | ||
| Datum | 18.05.2006 13:40 MSG-Nr: [ 339549 ] | 14046 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Jetzt reden wir dummerweise aber von einem Selbständigen und die sind in den meisten Fällen gerade nicht bei Berufsgenossenschaften gesetzlich unfallversichert, sondern im Regelfall überhaupt nicht unfallversichert (es sei denn, sie haben sich freiwillig bei einer BG oder einer privaten Versicherungsgesellschaft unfallversichert). Stimmt nicht immer: Bei Selbstständigen in der Textilbranche ist die Mitgliedschaft in der BG Pflicht. Siehe Kopieauszug: Kraft Satzung der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft sind gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert: die Unternehmer/Mitunternehmer, Personen, die sich mit Zustimmung des Unternehmers auf der Unternehmensstätte aufhalten. Munter bleiben, Lüke | ||||
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