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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben | 18 Beiträge | ||
| Autor | Robe8rt 8v., Baldham / | 339680 | ||
| Datum | 19.05.2006 11:55 MSG-Nr: [ 339680 ] | 14124 x gelesen | ||
Hallo werter Kollege aus dem hochgeschätzten Frankenlande! Da hast Du Dich ja wieder selbst übertroffen! Deine heilige Wut ehrt Dich, und sie belegt und veranschaulicht letztendlich genau das, was ein nicht näher genannter nüchtern-konservativer Durchschnittsbeamter einer nicht ganz unbedeutenden Feuerwehr etwas weiter südlich seinen Klienten vorschlägt: Geschrieben von ---FPL--- Meine Meinung ist nach wie vor: Mitdenken! Art der Nutzung und Art der Nutzer sollten dem hier einzig gültigen Regelwerk als Basis dienen: dem vernünftigen Menschenverstand! Sofern vorhanden, sollte man wohl unabhängig von LE´en und sonstigem Quatsch unter Berücksichtigung des Zieles (z.B. in Bayern: Erfüllung des § 1 VVB: Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) § 1 Löschen von Bränden 1 Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen, wenn es ihm zumutbar, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. 2 Kann er den Brand nicht sofort löschen, so hat er unverzüglich öffentliche Hilfe herbeizurufen.) damit in der Lage sein, den richtigen Löscher an der richtigen Stelle anzubringen. Nochmals Danke für Deine weitreichenden, erläuternden Worte und schöne Grüße in den bayerischen Norden Robert | ||||
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