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RubrikAtemschutz zurück
ThemaJährliche Belastungsprüfung - Interpretation der FwDV 712 Beiträge
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / 339940
Datum22.05.2006 12:27      MSG-Nr: [ 339940 ]7441 x gelesen

Hallo !

Kurz u. knapp, es gibt in RLP keine Regelung, die diesen Fall regelt.

Wer die Belastungsübung aus welchem Grund auch immer nicht besteht, ist bis zur Wiederholung Atemschutzuntauglich zu schreiben, d.h. das "A" auf dem Helm kommt ab.

Erfahrungsgemäß hat die nichtbestandene Belastungsübung entweder etwas mit Krankheiten zu tun (Erkältung, Fieber, usw) oder aber, wie schon in den eigenen Reihen beobachtet, durch evtl. Genuss von Rauschmitteln abends vorher. Es kann aber auch eine unvorhergesehene schwerere Krankheit aufgetreten sein, welcher Verantwortlicher will dann eine weitere Atemschutztauglichkeit verantworten ?



Gruß,

Olli


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