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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Jährlicher Streckendurchgang ausreichend? | 24 Beiträge | ||
Autor | Timo8 K.8, Salem / | 340002 | ||
Datum | 23.05.2006 10:00 MSG-Nr: [ 340002 ] | 13422 x gelesen | ||
Hallo, schon allein die Wörter Belastungsübung und Atemschutzstrecke passen nicht in einen Satz rein. Nachdem die Durchgangsform verändert wurde, ist dies nun zu einer standartisierten und legalisierten Lachnummer geworden. Die größte Belastung dürfte bei der Freundin Zuhause sein, weil der Geliebte schon wieder zur Feuerwehr muß. Der AGT an sich könnte in Zukunft behaupten, dass er in seiner langen Karriere als Brandbekämpfer nach der Ausbildung keinerlei Rauch mehr gesehen hat - von den Reisigfeuern in Obstplantagen mal abgesehen. Es soll ja noch glückliche Siedlungen geben die vom roten Hahn über Jahre hinaus verschont geblieben sind. Doch es folgt auch gleich der zweite Streich ... gemeint die dokumentierte Einsatzübung aus der FwDV 7 unter 6: >>eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz Übungsanlage und eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. ... << Was ja auch heißen könnte: Ich fahre mit einem Löschzug raus, schicke einen AGT unter PA in das 3.OG zur angenommenen Brandbekämpfung. Wegen angenommener starker Rauchentwicklung muß der Maschinist ebenfalls AT tragen und benutzen (ja ich weiß das Fahrzeug steht falsch) und der Mensch im Korb mit seinem Wenderohr auch. Der Sicherheitstrupp versteht sich ja von selber (tragen, nicht benutzen). Somit haben schonmal min. 4 FM eine dokumentierte AT-Übung hinter sich gebracht. Prima! So mach ich das nun bis alle meine 80 AGT durch sind und bin froh und DV konform. Und um das geht es ja - nicht um die gute Ausbildung sondern um den Freizeitverschleiss zu minimieren und die Ausbildungskosten niedrig zu halten. Oder nicht? Zu deiner Frage nochmal: gleiche Quelle gleiche Nummer: >>Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden. Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz Übungsanlage und eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.<< Die Unterweisung kann auch bei einer Tasse Tee erfolgen und das und bedeutet dass es dann schon zwei Übungen wären - zumindest für diejenigen die keinen Atemschutzeinsatz geleistet haben. Vorsicht: Ev. steckt etwas Zynik in den Zeilen. Eine Ansteckung mittels Aerosolen ist jedoch nicht nach nachweisbar erbracht worden. Gruß vom See, | ||||
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