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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Einsatztaktischer Wert 24/50 als erstes Fahrzeug | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / | 340712 | ||
Datum | 27.05.2006 18:43 MSG-Nr: [ 340712 ] | 36760 x gelesen | ||
hallo, ich kenne einen Fall ( aus "grauer Vorzeit" ) von einer Feuewehr die auch jahrelang mit einem TLF (Truppfahrzeug) als erste ausgerückt ist. Da das TLF nur eine zweiteilige Steckleiter mitführt ist eine Menschenrettung z.B. aus dem 2. OG mit den mitgeführten Rettungsgeräte nicht möglich. Bei einem Wohnungsbrand im 2. OG gabs dann leider auch mal einen Todesfall. Das "Glück" für die Feuerwehr war das die Todesursache nicht ein Sprung aus dem Fenster sondern soweit ich mich erinnern kann Rauchgase waren. Ich möchte nicht wissen was - rechtlich gesehen - gewesen wäre wenn die Person den drei Feuerwehrangehörigen "vor die Füsse" gesprungen wäre. So was fällt meiner Ansicht nach unter Organisationsverschulden Wenn ich für eine solche Alarm- und Ausrückeordnung verantwortlich wäre hätte ich die AAO umgehend geändert oder mein Amt niedergelegt ... MkG Jürgen Mayer | ||||
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