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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themawas macht ein BF-Angehöriger wenn er z.B. mit 45 nicht AT-ta25 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / 342090
Datum04.06.2006 18:02      MSG-Nr: [ 342090 ]10547 x gelesen

Hallo!



Geschrieben von Jürgen M@yerAls Beamter kann er nicht entlassen werden.



Auch auf die Gefahr hin, mir wieder Prügel zu holen, die Frage: "Warum müssen Berufsfeuerwehrleute Beamte sein?"



Hier im Forum wird Ellenlang über neue Strukturen im Feuerwehrwesen in Deutschland geredet, Auflösung, Schließung und Zusammenlegung von Feuerwehren, Straffung des Feuerwehrwesens usw. Aber eine Diskussion um den Beamtenstatus der Berufsfeuerwehrleute habe ich noch nicht mitbekommen.



Würde es nicht ausreichen Feuerwehrangehörige als städt. Arbeiter zu führen? (ab einer gewissen Stufe als Angestellte) Wenn dann einer Untauglich wird muss er sich eben einen anderen Job suchen. Soll ja Länder auf der Welt geben, wo dies so ist. Also warum nicht in Deutschland, hat das einen bestimmten Hintergrund oder nur weil es eben so ist?



Wenn der Beamtenstatus fallen würde, hätten evtl. auch Bewerber über 28 Jahren eine Chance wenn sie den Einstellungstest bestehen ;-)



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Also zurück zum Thema. Der gute ist mit 45 nicht mehr Atemschutz- sprich nicht mehr Feuerwehrdiensttauflich. Als Beamter hat er zwei Möglichkeiten. 1. In Pension (lacht nicht! Ich kenne Polizeibeamte die sind schon mit 30 in Pension gegangen) oder Weiterbeschäftigung in einer anderen Einrichtung der Stadt oder Gemeinde. Einer der wenigen Vorteile des Beamtenstatus. Eine 3. Möglichkeit ist das vollständige Ausscheiden aus dem Dienst und eine völlige Neuorintierung.



Gruß vom Donnersberg



Jakob



Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzen zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."






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