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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themawas macht ein BF-Angehöriger wenn er z.B. mit 45 nicht AT-ta25 Beiträge
AutorHilm8ar 8K., Köln / 342107
Datum04.06.2006 19:49      MSG-Nr: [ 342107 ]10273 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Jakob Theobald

In Pension (lacht nicht! Ich kenne Polizeibeamte die sind schon mit 30 in Pension gegangen) oder Weiterbeschäftigung in einer anderen Einrichtung der Stadt oder Gemeinde.



dann frag sie mal was sie als Ruhegehalt bekommen, müste eigentlich Mindestversorgung sein. Das dürfte alles andere als toll aussehen.



Zu Jürgens Fragestellung: Es gibt zwei Möglichkeiten, weitere Beschäftigung bei der Feuerwehr oder einem anderen Amt der Kommune, gegebenfalls mit Einarbeitung oder "Crashlehrgang" (z.B. 6 Monate)in diversen Fächern z.B. Verwaltungsrecht. Die zweite Alternative ist Vorruhestand wobei je nach Dienstalter rechnet sich das für einen nicht unbedingt, u. U. kommt die Mindestversorgung zum tragen.



mfG

Hilmar


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