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Grundgesetz
RubrikEinsatz zurück
ThemaWohnungsbrand Ratingen8 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 342519
Datum08.06.2006 06:45      MSG-Nr: [ 342519 ]4165 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Pfeifferich glaube es ja fast nicht! Bei einer Lage bei der Geschrieben von Gerhard Pfeifferwürde ich mir über den entstandenen Wasserschaden keine großen Gedanken machen.



Wie ich extra für soclhe Fälle geschrieben habe: Meine Frage war keine Wertung des Einsatzes, sondern einfach eine sachliche Frage nach einem sachlichen Fakt. Wenn du darauf nicht antworten kannst, dann lass es doch bitte. Aber du musst keinen Einsatz verteidigen, der von Niemanden angegriffen worden ist.



Geschrieben von Gerhard PfeifferBist Du Dir überhaupt im klaren, was in einer Stadt (und auch für die Einsatzkräfte) so ein "Jahrhundertfeuer" bedeutet? Offensichtlich dazu noch ohne Tote und Schwerverletzte?



Lass doch bitte solche unsachlichen, weil rethorischen Fragen, sondern benatowrte einach meine.

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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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