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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themawas macht ein BF-Angehöriger wenn er z.B. mit 45 nicht AT-ta25 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / Aachen / NRW342707
Datum10.06.2006 07:58      MSG-Nr: [ 342707 ]10135 x gelesen

Geschrieben von Dirk RuzickaHoheitliche Aufgaben...ggf. Eingriff in Grundrechte etc...
Was ist denn mit den FF? Greifen die nicht in die Grundrechte ein ? (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf körperliche Unversehrheit). Ist zumindets in NRW in § 38 FSHG geregelt.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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