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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | was macht ein BF-Angehöriger wenn er z.B. mit 45 nicht AT-ta | 25 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / Aachen / NRW | 342708 | ||
Datum | 10.06.2006 08:01 MSG-Nr: [ 342708 ] | 10246 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer ob man uneingeschränkt atemschutztauglich sein muss oder bedingt atemschutztauglich oder nicht atemschutztauglich sein kann. Was ist bedingt atemschutztauglich ? so was wie " ein bißchen schwanger" ? Also m.E. kann man atemschutztauglich oder NICHT atemschutztauglich sein. Auch vorübegehend. Aber unter "bedingt" atemschutzauglich kann ich mir nicht vorstellen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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