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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Monatliche Prüfung der Atemschutzgeräte | 20 Beiträge | ||
| Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 342801 | ||
| Datum | 11.06.2006 10:18 MSG-Nr: [ 342801 ] | 12273 x gelesen | ||
In der Landesfeuerwehrschule Celle (Niedersachsen) wurde die monatliche Kurzprüfung eines Pressluftatmers als Pflicht eines Atemschutzgerätewartes gelehrt. Falls jemand die Unterlagen noch hat schlagt mal die Seite 14 auf. Mit der Überschrift Erläuterungden der Aufgaben und Tätigkeiten eines Atemschutzgerätewartes in der Feuerwehr ( ohne Atemschutzwerkstatt ). Nur leider steht da nicht wo das Gesetz dazu nierdergeschrieben ist bzw. woher die LFS Celle dies bezogen hat. Weiß jemand da mehr zu? Interessiert mich jetzt brennend. Mit freundlchen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog | ||||
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