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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 343117 | ||
Datum | 13.06.2006 23:15 MSG-Nr: [ 343117 ] | 7977 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke könnt Ihr mir etwas zur Verbindlichkeit der vfdb0804 sagen? ist eine anerkannte Regel der Technik Geschrieben von Christian Rieke Muss sie bei der Wartung von PA angewendet werden? ja Verstößt man dagegen, sollte man schon gute Argumente haben. Das kann eine Gefährdungsbeurteilung sein (z.B. Atemschutzgeräte die nur für gefahrlose Übungen an Feuerwehrschulen genutzt werden), oder der Hersteller macht z.B. im benachbarten Ausland bei gleicher Einsatzumgebung weniger Vorgaben. Aber selbst dann hat man ziemlich sicher den schwarzen Peter mit der Beweislast, wenn mal was passiert.. Geschrieben von Christian Rieke Wo steht das? Machen einige Hersteller eventuell sogar andere Angaben als in der vfdb? sofern Hersteller "strengere" Vorgaben machen, gelten diese... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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