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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | G26 nach Augenoperation | 5 Beiträge | ||
| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 343336 | ||
| Datum | 15.06.2006 18:21 MSG-Nr: [ 343336 ] | 4900 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Stefan Hanne Ist eine neue G26 überhaupt nötig? Aus einem Info-Schreiben des Bayr. GUV: Vorzeitige Nachuntersuchungen Wenn dein Kommandant (ich nehme an, er hat dich zur erneuten Untersuchung aufgefordert) unsicher ist, ob du nach deiner OP wieder voll einsatzfähig bist, kann er dich erneut zur Untersuchung schicken. Sollte nun ja eigentlich auch kein Problem sein, wenn du nun 100% Sehstärke hast, bekommst du dann eben im Idealfall "keine gesundheitlichen Bedenken" bescheinigt und gut ist. Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass du nun ja eigentlich "gesünder" bist als vor der OP, zumindest was die Augen betrifft, weshalb Bedenken gegen die derzeitige Eignung ANSCHEINEND unnötig sind. Evtl. dem Kdt. nochmal den Hintergrund der OP erklären, vielleicht kannst du dir den Arztbesuch und die Gemeinde die Kosten dafür sparen. Fazit: Wenn dein Vorgesetzter einen neue G 26.3 für nötig hält, ist sie das auch. Dazu noch die Stelle aus der FwDV 7: erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Geschrieben von Stefan Hanne Ist die alte G26 ungültig, d.h. seit Augenoperation keine Tauglichkeit??? M.E. ist sie noch gültig, da sich dein Gesundheitszustand (nach deiner Schilderung) nicht verschlechtert hat in der Zwischenzeit. Die reine Durchführung einer OP ist kein Grund für Untauglichkeit. Wahrscheinlich will dein Vorgesetzter nur auf Nummer sicher gehen, daher die neue Untersuchung... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.de | ||||
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