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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | WM 2006 - Dortmund | 119 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 343431 | ||
| Datum | 16.06.2006 15:13 MSG-Nr: [ 343431 ] | 66850 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Friederichs Hmm, ist dann nur noch die Frage was es mich als Kommunalbeamten angeht, was ein Landesministerium beschließt ;-)) Och, das ist in dem Fall relativ einfach: § 4 FSHG Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. § 33 (3) FSHG Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben darf die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz zu sichern. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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