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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikEinsatz zurück
ThemaWM 2006 - Dortmund119 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg343455
Datum16.06.2006 20:25      MSG-Nr: [ 343455 ]66730 x gelesen

Geschrieben von Andreas Bräutigam§ 4 FSHG
Die Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

§ 33 (3) FSHG
Zur zweckmäßigen Erfüllung dieser Aufgaben darf die oberste Aufsichtsbehörde allgemeine Weisungen erteilen, um die gleichmäßige Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz zu
sichern.



Und wie immer die alles entscheidende Frage: Was soll der Landesinnenminister tun (ohne sich gleichzeitig vor der Weltöffentlichkeit lächerlich zu machen), wenn ein Wehrführer anordnet, daß an seine Fahrzeuge deutsche Flaggen kommen?




Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de



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Christian Fischer
Wernau


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