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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikAusbildung zurück
ThemaSprechfunkerlehrgang56 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY343860
Datum19.06.2006 18:35      MSG-Nr: [ 343860 ]13114 x gelesen
Infos:
  • 21.10.16 BaWü: Konzept für die Fernmeldeausbildung

  • Geschrieben von Marc DickeyDas kann man auch anders regeln. Ich verweise da auf Art. 24 I BayFwG (solche Regelungen finden sich in allen Landesgesetzen).

    Hallo Marc,

    ich habe diesen Punkt bei meiner ersten Antwort absichtlich weggelassen, da ich mir erst aktuelle Zahlen besorgen wollte, damit du dir ein Bild vom Kräfteansatz machen kannst.

    Als Beispiel nehme ich unseren letzten K-Fall, die Schneekatastrophe im Februar diesen Jahres.

    Insgesamt wurden 1560 Einsatzstellen durch die FW abgearbeitet (Einsatzstellen der BuPo, BW usw. nicht eingerechnet). Dabei wurden 42871 Einsatzstunden geleistet (35016 Stunden davon von Kräften des eigenen Landkreises).

    Ich greife nun den dramatischsten Tag heraus:
    Am 9.2. waren 2876 FA aus dem eigenen Landkreis eingesetzt. Insgesamt gibts im Kreis DEG ca. 5200 FA incl. aller Karteileichen.

    Glaubst du im ernst, du kannst diese Anzahl von Helfern binnen kurzer Zeit durch Zwangsrekrutierung nach Art. 24-I auf die Beine stellen?

    Zudem bietet der 24-I zu viele Einschränkungen und Schlupflöcher.

    Gruß
    Peter



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