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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lage des Verteilers | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 343899 | ||
Datum | 19.06.2006 21:45 MSG-Nr: [ 343899 ] | 4682 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Benjamin Kreiskott Dabei wird allerdings am Verteiler außerhalb des Trümmerschattens verdeutlicht, dass er sich nicht im Gefahrenbereich befinden soll, was ja so grundsätzlich nicht richtig ist. Der Entwurf zur FWDV 1 "Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" hat im Gegensatz zur jetzigen FWDV 1/1 in der Rubrik "Verteiler" den Satz: "Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereich liegen." gestrichen. Es heißt nur noch dass der Verteiler an der befohlenen Stelle abgesetzt wird. Sollte die FwDV 1 so eingeführt werden, entfällt im Zusammenhang mit dem Einsatz minderjähriger FW-Angehöriger, die gern auf die "Verteilergefahrenbereichsbegrenzungstheorie" verweisen, ein weiteres in einer FwDV festgelegtes Pro-Argument und sie können sich nur noch auf die allgemeine "Gefahrenbereichsdefinition" in der FwDV 100 stützen . MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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