Tach, Post!
Geschrieben von Jan DeubelDas heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist?
Klar. Besagter UVV-Abend ist nirgendwo gefordert und m.E. eine der denkbar schlechtesten Methoden, Unfallverhütung zu lehren. "Wenn du all deine Kameraden fürchterlich langweilen willst, mach eine theoretische UVV-Unterweisung."
Wenn man hingegen bei jeder Übung des Aspekten der Unfallverhütung nur zehn Minuten schenkt, so macht man übers Jahr gesehen mehr als beim 2-Stunden-Langweilabend. Hat außerdem den Vorteil, dass man sich spezifisch auf die jeweils zutreffenden Punkte vorbereiten und im Rahmen der Übung darauf eingehen kann.
Geschrieben von Jan DeubelReicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war?
Ich würde das Thema/Inhalt separat notieren, wenn es nicht aus der Übungsbeschreibung hervorgeht. Wenn meine Übung "Technische Hilfeleistung" heißt, dann würde ich irgendwo vermerken, was genau ich da eigentlich geübt haben, z.B.
"Umgang mit und praktische Handhabung von Geräten zur technischen Hilfeleistung, inkl. Hinweise auf dabei mögliche Gefahren und Anweisungen zum sicheren Umgang. Motortennschleifer, hydr. Schere/Spreizer, Rettungszylinder, Säbelsäge." Fertig!
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
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