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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 344469 | ||
| Datum | 22.06.2006 09:41 MSG-Nr: [ 344469 ] | 19013 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Unsinn, das ist gängiger Irrglaube: Zum n+1-ten Mal: Für die Frage, ob eine Entschädigung bezahlt wird, ist alleine ausschlaggebend, ob ein Versicherungsfall i.S. des SGB VII vorliegt. Lest euch doch bitte erstmal die rechtlichen Basics durch, bevor ihr derartige Kommentare loslaßt! So streng, Christi@n? Ich finde solche "Belehrungen" von oben immer ein bißchen unpassend aber das ist vielleicht Geschmackssache. Um bei der Feuerwehr zu bleiben: Wenn ich bei der Übung eine Verletzung erleide, mache ich eine Unfallmeldung und harre der Dinge die da kommen. Da sitzt dann einer bei der FUK und liest sich das durch und entscheidet, ob die Unfallkasse Geld gibt oder nicht. Das der das auf Grundlage des SGB 7 macht, ist logisch, ändert aber nichts daran, dass es auch da sehr unterschiedliche Auffassungen gibt, wann gezahlt werden muss und wann nicht. Man denke zum Beispiel an die Vorerkrankungsgeschichten oder die Diskussionen welche Veranstaltung noch dienstlichen Charakter hat usw. Gruß Sven | ||||
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