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Grundgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen19 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 344774
Datum23.06.2006 15:50      MSG-Nr: [ 344774 ]11357 x gelesen

wow wow wow

hier gehts ja ganz schön wild durcheinander, wenn man so die verschiedenen in den Ring geworfenen Rechtsaufassungen betrachtet!

Vielleicht wäre es aber besser wenn sich jeder auf das besinnt, was er kann, Feuerwehrleute also u.a. auf Brandbekämpfung, um dann die Rechtsberatung den Juristen überlassen.

Auch wenn ich nicht die Zeit habe alle aufgeworfenen Fragen hier zu beantworten, so will ich jedenfalls mal die gröbsten Schnitzer im Thread, zum Wohle aller, aufklären.

1) Grundrechte wirken nicht zwischen Privaten sondern nur zwischen dem Einzelenen und dem Staat (also vertikal, aber nicht horizontal). Deshalb müssen z.B. Photographen von "Erlkönigen" am Zaun rumlungern und können sich nicht einfach unter Berufung auf die Pressefreiheit Zugang zum Werk verschaffen.

2) Der Staat selbst ist nicht Grundrechtsträger (wenn wir mal ein paar hier völlig bedeutungslose Ausnahmen weglassen). Deshalb kann sich ein dienstlich tätiger Fwa einer öffentlichen Feuerwehr bei nichts von dem was er tut auf irgendwelche Grundrechte berufen. Vielmehr muss er sie schützen und wahren. Der Grund warum es öff. Feuerwehren gibt folgt, rein rechtlich, ultimativ aus dem GG, denn dort ist normiert, dass der Staat als Grundrechtsverpflichteter den Schutz (Leib, Leben etc.) der Grundrechtsträger gewähren muss. Hierzu bedient er sich u.a. der Feuerwehr.


3) Grundrechte sind im wesentlichen sog. Abwehrrechte, mit denen der Grundrechtsträger Eingriffe des Staates abwehren kann. Deshalb kann sich ein Journalist ggf. mit Hilfe der Pressefreiheit dagegen wehren in seiner Tätigkeit durch Engriffe (z.B. Zensur) beschränkt zu werden. Ansprüche darauf gefördert, bzw. unterstützt zu werden und dergleichen folgen daraus jedoch nicht.

4) Aus alledem folgt, dass das Verhältnis von unverletzlichkeit der Wohnung ./. Pressefreiheit in den für die Fw. bdeutsamen Photographiefällen nahezu ausnahmslos restlos unbedeutend sein dürfte


GROWING OLDER IS MANDATORY.

GROWING UP IS OPTIONAL.

LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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