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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Ölschäden | 12 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 344977 | ||
Datum | 24.06.2006 18:19 MSG-Nr: [ 344977 ] | 10522 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Allerdings ist die Feuerwehr nur für die akute Eindämmung (Ausbreitung) der Umweltgefahr wirklich zuständig. ...und der Gefährdung des Verkehrs. Ansonsten aber vollkommen richtig. Wir streuen ab, kehren auf, stellen Warnschilder auf und fordern den zuständigen Bauhof für eine fachgerechte Beseitigung an. Ob die dann kommen oder nicht (meistens nicht) ist mir dann völig egal, weil es mich nichts mehr angeht. Wer dann trotz Warnschilder meint, er müsse noch mit 120 reinrauschen, ist selbst schuld. Sollen wir uns wirklich diesen Schuh auch noch anziehen? Ich denke nicht. Überlassen wir die fachgerechte Beseitigung denen, die dafür zuständig sind. Wir haben unsere Pflicht getan, wenn die akute Gefährdung beseitigt ist und so soll es auch bleiben. Gruß Peter | ||||
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