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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | |||
| Thema | Leitstelle Antwortet nicht oder sehr verspätet! | 102 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 345227 | |||
| Datum | 26.06.2006 07:40 MSG-Nr: [ 345227 ] | 47345 x gelesen | |||
Jou klar, macht bei Digitalalarmierung ja auch mehr als Sinn! Hätte auch schon im Rahmen der analogen Alarmierung sinn gemacht. Dummerweise waren in der Anfangszeit Melder im Einsatz die nicht mehr als eine Schleife Vertragen haben oder deren 2-4 Schleifen sich maximal in der letzten bzw. den beiden letzten Stellen unterscheiden durften. Als dann irgendwann entspreche FME im Umlauf waren wo dies ohne weiteres hätte umgesetzt werden können, ist leider kaum ein Kreis auf die Idee gekommen so etwas umzusetzen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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