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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Ölschäden | 12 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 345271 | ||
Datum | 26.06.2006 12:26 MSG-Nr: [ 345271 ] | 10570 x gelesen | ||
Hm, zuerst muß der Versursacher für die Reinigung sorgen. Wenn das nicht möglich ist der Baulastträger fällig. Das sind bei "den anderen Straßen" Kommune oder Kreis. Die Feuerwehr gehört zwar zur kommune, ist aber nicht Baulastträger! Baulastträger ist das Bauamt oder das Tiefbauamt o.ä. und diese müssen reinigen (lassen). Deshalb muß die Feuerwehr innerhalb der Kommune klar machen, daß das nicht ihre Aufgabe ist und sie das nicht fachgerecht durchführen kann (ohne besondere technische Ausstattung) - Haftungsfrage! Die Kosten müssen vom Verursacher getragen werden, ist kein Verursacher bekannt trägt der Baulastträger die Kosten. Für mich als Feuerwehr ist diese Kostentrennung auch sinnvoll, denn warum soll die Feuerwehr zB die Entsorgung Ölbindemittel aus ihrem Haushalt bezahlen, wenn das Bauamt dafür zuständig ist? Wenn dem städtischen Grünamt Bäume umstürzen, zahlt die Feuerwehr ja auch nicht die Laubsammelarbeiten, die Instandsetzung von Wegen und die Wiederaufforstung. Dasselbe gilt ja auch bei Abwesendheit des Baulastträgers und Anwesendheit der Polizei: Die Polizei sorgt für Abhilfe und die Kosten gehen an Verursacher oder Baulasträger- die Polizei zahlt das nicht aus dem Landeshaushalt! Nur weil mann innerhalb der Kommune nicht klar denken will oder kann, muß man sich als Feuerwehr nicht irgendeinen Kram aufhalsen lassen... Gruß LP | ||||
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