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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzbericht auf Homepage | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg | 345657 | ||
Datum | 28.06.2006 09:28 MSG-Nr: [ 345657 ] | 4181 x gelesen | ||
Hallo Armin, vorab ein paar "Basics": Die Presseinformation ist die Konsequenz aus dem Auskunftsanspruch den "die Presse" gegen Behörden und ähnliche öffentliche Einrichtungen hat (vgl. Landespressegesetze). Wenn eine Presseinformation ins Internet gestellt wird und damit gleich allgemein zugänglich ist, ist das im Regelfall unbedenklich, nichts anderes, als wenn die Zeitung xy diese Pressemitteilung 1:1 ins Blatt nimmt. Machen auch viele Behörden so. Aber nie vergessen, wenn Ihr das auf einer "offiziellen" Feuerwehr-Homepage bzw. im Namen der Feuerwehr tut: Die Feuerwehr ist eine rechtlich unselbständige Unterorganisation der politischen Gemeinde/Stadt. (Presse-)Auskunftspflichtiger und -berechtigter ist einzig und allein der Bürgermeister! Im Rahmen seiner Befugnisse kann er das delegieren, z.B. an eine Pressestelle oder Dienststellenleiter/Fw-Kdt. Und dieser Verantwortliche sollte jede Information, die offiziell ist, also auch eine Meldung auf einer Homepage, vorher freigeben. Ansonsten trifft den nicht autorisierten Veröffentlicher (z.B. einen eifrigen Webmaster) die volle Keule privat. Und wenn´s "blos" 400 Euro Rechtsanwaltsgebühren für eine Unterlassungserklärung sind... Was Ihr tun wollt, ist Selbstdarstellung (im positivsten Sinn!) als Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation. Sehr wichtig! Den brennenden Schreibtisch als Folge eines vergessenen Adventsgesteckes mit Kerzen solltet Ihr da auch erwähnen, zusammen mit entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen "Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen..." [Ironiemodus an] Obwohl sich das natürlich negativ auf die Einsatzhäufigkeit und damit auf die Ersatzbeschaffung des TLF 16 auswirkt. [Ironiemodus aus] Aber: Jede Rechtspersönlichkeit (Menschen, Firmen) hat Persönlichkeitsrechte. Niemand darf blosgestellt werden, egal wie blöd er ist. "Frau Meiers Schreibtisch in der Firma Müller brannte ab, weil sie den Adventskranz auf Mahnungen der Brauerei abstellte und das warme Streichholz daneben vergaß" ist nicht! Die Persönlichkeitsrechte gehen so weit, dass durch die Texte auch nicht die Indentifikation möglich wird. "Die fette Grobe aus der Metzgerei" darf man in einem kleinen Ort mit nur einer Metzgerei nicht schreiben, während das in Hamburg problemlos geht. Und wenn es in einer Elektrostraße nur einen Elektriker gibt, darf man auch nicht über den Kurzen des Elektrikers in der Elektrostraße schreiben. "Die Feuerwehr Bischweier wurde in der Nacht zu Mittwoch gegen ein Uhr zu einem Mülltonnenbrand in einer Firma gerufen. Beim Eintreffen der Feuerwehr acht Minuten nach der Alarmierung brannte bereits ein Teil der danebenstehenden Fabrikhalle. Die 35 Leuerwehrleute des Löschzuges konnten nach einer Stunde den Brand löschen, für weitere Nachlöscharbeiten blieben sie bis 4.30 Uhr vor Ort. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ermittlungen zur Brandursache und Höhe des Sachschadens führt die Kriminalpolizei." Die Leistung der Feuerwehr ist dargestellt und keiner kann herausbekommen, welche Firma es war. Nebenbei noch kurz zu Fotos: Firmengelände = Privatgrund = Hausrecht des Besitzers. Ich war auch schon auf den "schönsten" Brandeinsätzen mitten in einem Werksgelände. Aber Fotos davon darf ich nicht veröffentlichen. Tut weh, ist aber so. Einfach auch mal umgekehrt denken: Ich würde es auch nicht mögen, wenn ein Foto von meinem chaotischen Schreibtisch irgendwo im Internet zu sehen ist. Weitere Fragen nicht juristischer Natur? Gerne, auch pm Gruß aus dem 19,3° warmen Ulm Thomas Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | ||||
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