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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Auch die Bundespolizei löscht Feuer | 98 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 345678 | ||
Datum | 28.06.2006 11:18 MSG-Nr: [ 345678 ] | 50574 x gelesen | ||
Ja ich kenne Nuhr, aber das Forum ist ja schließlich nicht nur für Leute da, die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben.... Eine Diskussion soll einen ja auch weiterbringen und nicht Spielplatz für besserwisserische Sprüche sein. Artikel 73 [Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes] Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; Also worin wiederspricht sich das mit meiner Aussage, dass der Bund hier Verantwortung vernachlässigt für die er eigentlich Zuständig ist? Die ausschließliche Gesetzgebung und "ergänzende Maßnahmen" passen meiner Ansicht nach nicht ganz zusammen. | ||||
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