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RubrikTaktik zurück
ThemaAuch die Bundespolizei löscht Feuer98 Beiträge
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern345707
Datum28.06.2006 13:04      MSG-Nr: [ 345707 ]50515 x gelesen

Hallo Sven,

Artikel 70 hat bei der momentanen Lage aber nur "Gültigkeit"
weil Artikel 73 nicht befolgt wird. Der Schutz der Zivilbevölkerung wird als Aufgabe nicht ausschließlich auf den Verteidigungsfall bezogen, oder? Das "einschließlich" könnte genau so gut durch "sowie" ersetzt werden.




Artikel 73
[Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes]
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;



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