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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Auch die Bundespolizei löscht Feuer | 98 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 345707 | ||
Datum | 28.06.2006 13:04 MSG-Nr: [ 345707 ] | 50515 x gelesen | ||
Hallo Sven, Artikel 70 hat bei der momentanen Lage aber nur "Gültigkeit" weil Artikel 73 nicht befolgt wird. Der Schutz der Zivilbevölkerung wird als Aufgabe nicht ausschließlich auf den Verteidigungsfall bezogen, oder? Das "einschließlich" könnte genau so gut durch "sowie" ersetzt werden. Artikel 73 [Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes] Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; | ||||
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