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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Auch die Bundespolizei löscht Feuer | 98 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 345725 | ||
| Datum | 28.06.2006 14:27 MSG-Nr: [ 345725 ] | 50214 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Merkle Der Schutz der Zivilbevölkerung wird als Aufgabe nicht ausschließlich auf den Verteidigungsfall bezogen, oder? Doch. Genau das wird er. Geschrieben von Philipp Merkle Das "einschließlich" könnte genau so gut durch "sowie" ersetzt werden. Könnte man sicherlich ersetzen. mit 2/3 Mehrheit. Tut man aber nicht. Denn so lange da steht "einschließlich" wird klar, daß es bei der Bundesaufgabe lediglich um den Schutz der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit einem Verteidigungsfall geht und nicht um den Schutz der Zivilbevölkerung im allgemeinen. Denn allgemeines Gefahrenabwehrrecht (wie Fw, KatS, RettD, Pol,...) ist nunmal Länderaufgabe. Und genau deshalb könnte der Bund wenn er wollte morgen sämtliche Einheiten des ZS (bzw. seine Komponenten daraus) und das THW auflösen ohne daß jemand was dagegen tun könnte. Das ließe sich jederzeit mit der derzeit nicht vorhandenen militärischen Bedrohungslage begründen (die sich in der Reduzierung entsprechender Einheiten der Bundeswehr ja schon ausdrückt). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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