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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wibera-Studie Zwickau - Ehrenamt wichtiger als Job? | 204 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 345887 | ||
Datum | 28.06.2006 22:29 MSG-Nr: [ 345887 ] | 293431 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Scheibe RA- Lehrgang (für die BF Zwickau Berufbegleitend) 1 Jahr und anschließend 1600 Stunden zur Anerkennung als RA RettAssG § 8: (2) Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund/Länderausschuß "Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach § 4 anzurechnen. Eine nach Abschluß der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach § 7 anzurechnen. Das läßt sich also durchaus in einem kürzeren Zeitraum realisieren... Außerdem werdet ihr sicherlich nicht alle als RA ausgebildet, oder? Geschrieben von Andreas Scheibe Grundlehrgang zum BM nach Laufbahnordnung dauert annähernd 2 Jahre Ja, der Zeitrahmen paßt schon, aber man ist nicht die ganze Zeit in Nardt (->Wachpraktikas). MkG Sascha | ||||
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