News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Kleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 346312 | ||
Datum | 01.07.2006 13:14 MSG-Nr: [ 346312 ] | 19708 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Stomberg Also so wie ich die Herren der FUK verstehe, ist ein IA immer ein Fall, der den Einsatz des Haltegurtes fordert. Wiso? Der Fw-Haltegurt dient als PSA von seinem zewck her alleine dem Halten. Nicht dem Abseilen. d.h. die Forderung daß der Gurt getragen werden muß kann alleine daraus resultieren, daß die Aufgabe des Haltens erfüllt werden muß. Geschrieben von Christian Stomberg UVV ist halt Auslegungssache, steht ja nicht konkret beschrieben, welche zusätzliche Gefahr Indikation für den FW Haltegurt ist. Eben. Dies zu entscheiden ist Aufgabe des Fükräfte. So wie sie auch andere spezielle PSA anordnet. Geschrieben von Christian Stomberg Sollte man den Gurt also nicht tragen, könnte im Falle eines Unfalls den Versicherungsschutz erlöschen. Bestimmt nicht. Der Versicherungsschutz ist immer gegeben. Auch wenn notwendige PSA nicht getragen wird. Geschrieben von Christian Stomberg Ich muss aber dazu sagen, dass ich mir nicht 100% sicher bin und sowieso nur wenig Ahnung von dem ganzen Versicherungskram habe... q.e.d. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|