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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaKleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt41 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW346477
Datum02.07.2006 11:57      MSG-Nr: [ 346477 ]19747 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Ulrich CimolinoHat er doch: Richtig ist, dass die Behauptung mit dem erloschenen Versicherungsschutz Quatsch ist.

Also mich regen diese Art von Antworten "QUatsch", "Unsinn", "Falsch" usw. auch immer auf. Es bringt dem Fragesteller rein gar nichts. Quatsch und Unsinn ist schon mal ohnehin herabsetzenden. Wenn jemand etwas Falsches schreibt, dann sollte man ihm auch sagen was falsch war, damit derjenige etwas lernt. Quatsch sagen und dumm sterben lassen find ich mies.

Als Antwort bei Zeitmangel:
Falsch, auch bei Verstößen gegen die UVV verliert man nicht seinen Versicherungsschutz.

Gruß
Sven



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