News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Kleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt | 41 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 346477 | ||
Datum | 02.07.2006 11:57 MSG-Nr: [ 346477 ] | 19747 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino Hat er doch: Richtig ist, dass die Behauptung mit dem erloschenen Versicherungsschutz Quatsch ist. Also mich regen diese Art von Antworten "QUatsch", "Unsinn", "Falsch" usw. auch immer auf. Es bringt dem Fragesteller rein gar nichts. Quatsch und Unsinn ist schon mal ohnehin herabsetzenden. Wenn jemand etwas Falsches schreibt, dann sollte man ihm auch sagen was falsch war, damit derjenige etwas lernt. Quatsch sagen und dumm sterben lassen find ich mies. Als Antwort bei Zeitmangel: Falsch, auch bei Verstößen gegen die UVV verliert man nicht seinen Versicherungsschutz. Gruß Sven | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|