News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Kleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt | 41 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 346502 | ||
Datum | 02.07.2006 15:31 MSG-Nr: [ 346502 ] | 19803 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Falsch, auch bei Verstößen gegen die UVV verliert man nicht seinen Versicherungsschutz. Sorry Sven, aber dann gehts Dir (wie vielen anderen) NICHT um die inhaltliche Aussage, die ist nämlich zu 100 % identisch, sondern NUR um die Wortwahl, weil auch bei Dir die Quelle bzw. der Beleg fehlt und Du einfach nur einen ganzen Satz formulierst, wo C.P. schlicht die gegenteilige Behauptung ablehnt. Deine Variante liest sich nur netter... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|