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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaKleiderordnung, hier Feuerwehrsicherheitsgurt41 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW346502
Datum02.07.2006 15:31      MSG-Nr: [ 346502 ]19803 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannFalsch, auch bei Verstößen gegen die UVV verliert man nicht seinen Versicherungsschutz.


Sorry Sven, aber dann gehts Dir (wie vielen anderen) NICHT um die inhaltliche Aussage, die ist nämlich zu 100 % identisch, sondern NUR um die Wortwahl, weil auch bei Dir die Quelle bzw. der Beleg fehlt und Du einfach nur einen ganzen Satz formulierst, wo C.P. schlicht die gegenteilige Behauptung ablehnt. Deine Variante liest sich nur netter...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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