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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHupf Teil 3 Jacke14 Beiträge
AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein346557
Datum02.07.2006 19:59      MSG-Nr: [ 346557 ]7879 x gelesen

Muss denn immer alles, was erlaubt ist, auch gleich schriftlich festgehalten werden? Mach es andersrum: Wo steht, dass man es nicht darf. Und lass Dich nicht mit "Sagt XY" abspeisen, lass Dir das antsprechende Schriftstück vorlegen. Unter Zuhilfenahme der UVV lege ich das nämlich so aus, dass das, was nicht explizit verboten bzw. geregelt ist, erlaubt ist.

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
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