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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHupf Teil 3 Jacke14 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen346559
Datum02.07.2006 20:19      MSG-Nr: [ 346559 ]7867 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Florian Seithgibt es das irgend wie schriftlich oder so???

"§ 2
Grundpflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen."

Quelle: GUV-V A 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

Wenn ich als Führungskraft einen FA inbesondere bei sommerlichen Temperaturen mit Überjacke arbeiten lasse, ohne daß "erhöhte thermische Einwirkungen" (UVV Feu) bzw. andere Gefahren, die ein Tragen der Überjacke erforderlich machen, auftreten können, setzte ich ihn einer unnötigen körperlichen Belastung aus. Dies kann eine erhöhte Gesundheitsgefahr darstellen.


MkG Sascha


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