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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Hupf Teil 3 Jacke | 14 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 346559 | ||
| Datum | 02.07.2006 20:19 MSG-Nr: [ 346559 ] | 7867 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Florian Seith gibt es das irgend wie schriftlich oder so??? "§ 2 Grundpflichten des Unternehmers (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen." Quelle: GUV-V A 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" Wenn ich als Führungskraft einen FA inbesondere bei sommerlichen Temperaturen mit Überjacke arbeiten lasse, ohne daß "erhöhte thermische Einwirkungen" (UVV Feu) bzw. andere Gefahren, die ein Tragen der Überjacke erforderlich machen, auftreten können, setzte ich ihn einer unnötigen körperlichen Belastung aus. Dies kann eine erhöhte Gesundheitsgefahr darstellen. MkG Sascha | ||||
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