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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hupf Teil 3 Jacke | 14 Beiträge | ||
Autor | Rüdi8ger8 W.8, Magdeburg/Ribnitz-Damgarten / ST / MV | 346582 | ||
Datum | 02.07.2006 22:20 MSG-Nr: [ 346582 ] | 8769 x gelesen | ||
Hallo Florian, ein Hinweis zu der Verwendung von HuPF Teil 3 Jacken bei TH Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum: Für die Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 1 gibt es vom Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (siehe Quellen) den Hinweis, dass diese derart konzipiert, dass eine vergleichbare Warnwirkung nach DIN EN 471 (Norm für Warnwesten) erreicht wird und mit diesen somit keine Warnweste getragen werden muss. (Anziehen kannst du natürlich trotzdem eine Warnweste.) Warnwesten für den Einsatz im Straßenverkehr müssen mindestens DIN EN 471, Klasse 2 entsprechen. Für schwarz-blaue Feuerwehrjacken nach HuPF Teil 3 liegt solch eine Warnwestenbefreiung nicht vor, auch wenn diese nach HuPF Teil 1 bestreift sein sollten. Der Grund ist, dass der Flächenanteil der Reflexstreifen unter dem gefordertem Wert liegt und kein Prüfungsbericht eines prüfenden Forschungsinstitutes vorliegt. Über diesen Jacken muss eine Warnweste getragen werden. Eine Etwa-Wirkung kann durch die Verwendung eines orangen Kollers erreicht werden. Orange Einsatzjacken nach HuPF Teil 3 erfüllen dagegen die Anforderungen. Weiterhin kann ich mich meinen Vorrednern anschließen: An warmen Tagen ist es nicht erforderlich und kontra-produktiv Feuerwehrangehörige durch die HuPF Teil 1 Jacke einer erhöhten körperlichen Belastung auszusetzen, wenn diese nicht im Bereich von Flammen oder Bereichen mit der Gefahr von Flammen arbeiten. Dabei ist es unerheblich ob es sich um Übungen, TH-Einsätze oder ähnliches handelt. (Um "Ärger" zu vermeiden sollte der Jackenwechsel aber mit dem Einheitsführer abgestimmt sein.) Quellen: SCHMALOHR, G., Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband: Feuerwehrschutzkleidung ? Warnwirkung, Informationsschreiben, München, 15.04.1997 SCHMALOHR, G., Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband: Feuerwehrschutzanzug ? Warnkleidungswirkung, Informationsschreiben, München, 16.09.1997 Beste Grüße Rüdiger Weich Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung. | ||||
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