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Gesetzliche Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHupf Teil 3 Jacke14 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW346671
Datum03.07.2006 14:34      MSG-Nr: [ 346671 ]7876 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Florian SeithHatten jetzt eine Übung TH VU- und ich wollte die anziehen und da haben einige gemeint wie so ich die anziehe die wäre für so was nicht zuhelassen. Es wäre nur ne Unterjacke und so.

Dann dreh den Spieß doch einfach mal rum. Diejenigen, die die Behauptung der Unzulässigkeit aufstellen, sollen Dir die Quelle dafür nennen oder zeigen. Mal schauen, was dann noch kommt.

Desweiteren sollte eigentlich das Etikett in der Jacke schon darüber Aufschluß geben. Ne CE-Kennzeichnung ist vorhanden? Die Prüfgrundlagen (Norm oder Hupf) stehen drin?

Den Rest erläutert die HUPF Teil3 von 99:

1.2 Anwendungsbereich und Zweck
Die Feuerwehrjacke ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren bei Bränden -jedoch außerhalb des Gefahrenbereiches einer Stichflammenbildung- und tech-nischen Hilfeleistungen, (§ 12 UVV Feuerwehren, GUV 7.13 - 5/89).


Zur Problematik mit den Reflexstreifen siehe das Posting von Rüdiger Weich!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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