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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Richtlinie 89/336 EWG ('e1-Richtlinie') gilt nicht mehr für BOS, Quelle ? | 7 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 346890 | ||
Datum | 04.07.2006 15:37 MSG-Nr: [ 346890 ] | 4277 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg Sprankel Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müsste man also die Forderung nach einer verbindlichen Erklärung, ob in ein angebotenes Fahrgestell Altgeräte eingebaut werden dürfen, bereits ins Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung integrieren... Wir verlangen das vom GU, wenn er das nicht macht (sich vom Fahrgestellhersteller die Freigabe zu holen), hat er ggf. den Schwarzen Peter, wenns mal wieder elektronische Wunderwellen gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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