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Niedersachsen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWachbuch führen3 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.347265
Datum06.07.2006 09:31      MSG-Nr: [ 347265 ]4478 x gelesen

Geschrieben von Tina MennGibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift oder ähnliches, wo bestimmt wird, dass z.B. BFs oder WFs ein Wachbuch führen müssen?
Meinst Du jetzt ein Wachbuch, in dem nur die Einsätze eingetragen werden oder der ganze Betrieb einer einzelnen Wache?
Für Einsätze in Nds. §37 NBrandSchG - Berichtspflicht
"Über jeden Einsatz der Feuerwehr ist der Aufsichtsbehörde zu berichten. Über den Einsatz der Werkfeuerwehr ist der Gemeinde zu berichten."


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 06.07.2006 09:10 Tina7 M.7, Heidesheim
 06.07.2006 09:31 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 06.07.2006 10:48 Tina7 M.7, Heidesheim

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