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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wachbuch führen | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 347265 | ||
Datum | 06.07.2006 09:31 MSG-Nr: [ 347265 ] | 4478 x gelesen | ||
Geschrieben von Tina Menn Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift oder ähnliches, wo bestimmt wird, dass z.B. BFs oder WFs ein Wachbuch führen müssen? Meinst Du jetzt ein Wachbuch, in dem nur die Einsätze eingetragen werden oder der ganze Betrieb einer einzelnen Wache? Für Einsätze in Nds. §37 NBrandSchG - Berichtspflicht "Über jeden Einsatz der Feuerwehr ist der Aufsichtsbehörde zu berichten. Über den Einsatz der Werkfeuerwehr ist der Gemeinde zu berichten." Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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