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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Fehlalarierung durch pieper | 108 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 347419 | ||
Datum | 06.07.2006 14:46 MSG-Nr: [ 347419 ] | 58193 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Martin Branitz worin besteht der unterschied, ob ich mit 16 jahren truppmann bin (befinde mich gerade in der ausbildung) und zu einsätzen mitfahre oder ob ich mit 18 jahren truppmann bin? Will bei dem schönen Wetter hier nicht die ganze zum Mega-Thread ausgeartete Pipserdiskussion durcharbeiten; bin aber froh, dass es für BaWü "dies Regelung" gibt und die Diskussion über den Einsatz Minderjähriger und JF-Angehörige mit mehr oder weniger Ausbildung nicht gibt. MkG Bernhard *derjetztpaarrundenschwimmengeh`t* Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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