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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFehlalarierung durch pieper108 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg347419
Datum06.07.2006 14:46      MSG-Nr: [ 347419 ]58193 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Martin Branitz

worin besteht der unterschied, ob ich mit 16 jahren truppmann bin (befinde mich gerade in der ausbildung) und zu einsätzen mitfahre oder ob ich mit 18 jahren truppmann bin?


Will bei dem schönen Wetter hier nicht die ganze zum Mega-Thread ausgeartete Pipserdiskussion durcharbeiten; bin aber froh, dass es für BaWü "dies Regelung" gibt und die Diskussion über den Einsatz Minderjähriger und JF-Angehörige mit mehr oder weniger Ausbildung nicht gibt.

MkG

Bernhard
*derjetztpaarrundenschwimmengeh`t*

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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