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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349221
Datum14.07.2006 21:47      MSG-Nr: [ 349221 ]15655 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblStimmt nicht ganz! Egal ob RTW oder KTW, es kann "nur" ein Krankentransport abgerechnet werden!


Kommt auf die Vereinbarung der Kassen und die ärztliche Anordnung an.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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