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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überarbeitung der Normen (H)LF 20/16 bzw. Gerätesatz Absturzsicherung | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 349251 | ||
Datum | 15.07.2006 03:06 MSG-Nr: [ 349251 ] | 5415 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hanswerner Kögler--- Brauchen wir jetzt Kabelroller mit 2P+PE und P+N+PE und wie unterscheiden wir diese? Wenn ich die Dinger verkaufen würde: Die handelsüblichen P+N+PE hätten einen deutlich anderen Preis als die "2P+PE nach Feuerwehr-Norm für Löschfahrzeuge und Rüstwagen", immerhin sind das (bzw. die Preisschilder dafür...) ja Sonderanfertigungen, da wird man doch Verständnis für einen Aufpreis haben? (so 20 bis 30 Prozent müssten drin sein...) Oder kann es eigentlich völlig egal sein, weil sie beides realisieren und nicht polarisiert sind, man muß diese Anomalie nur verstehen? Technisch wirds erst interessant (bzw. gefährlich), wenn man die 2P+PE-Dosen an eine 400V-Trommel dranschraubt. (aber das hatten wir doch alles schonmal?) Google sagt mir, dass die bei der Feuerwehr verwendete Bezeichnung in freier Wildbahn ansonsten völlig unüblich ist. Das alleine wäre mir schon Grund genug für eine Änderung. Gruß, Henning | ||||
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