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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Überarbeitung der Normen (H)LF 20/16 bzw. Gerätesatz Absturzsicherung | 16 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Höxter / NRW | 349369 | ||
Datum | 15.07.2006 22:14 MSG-Nr: [ 349369 ] | 5462 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nu, es ist die gleiche, wie sie beim RW als "kleiner Leitungsroller" benutzt wird: Geschrieben von Henning Koch Fast: Hi, war die Frage war ernst gemeint...? ;-) Die Bezeichung 2P+PE besagt einfach, dass es sich um eine Steckvorrichtung mit zwei Polen und dem Schutzleiter handelt und die Steckvorrichtung keinen Verpolungsschutz aufweist (DIN 49442/49443). Warum die Bezeichnung 1P+N+PE nicht verwendet wird liegt wohl an der Norm. Die CEE-Steckvorrichtungen nach DIN EN 60309 müssen eine Pol-Unverwechselbarkeit haben (i.d.R. eine Rastnase) und werden dann je nach Ausführung und Polzahl z.B. mit 3P+PE oder 3P+N+PE bezeichnet. Der Leiteranschluss im Stecker muss dementsprechend auch gekennzeichnet sein z.B. "L1", "N", "PE", denn es soll ja nichts in die Hose gehn ;-) Gruß Rainer Der obenstehende Beitrag gibt meine pers. Meinung und Einschätzung wieder. | ||||
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