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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaÜberarbeitung der Normen (H)LF 20/16 bzw. Gerätesatz Absturzsicherung16 Beiträge
AutorRain8er 8H., Höxter / NRW349369
Datum15.07.2006 22:14      MSG-Nr: [ 349369 ]5462 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nu, es ist die gleiche, wie sie beim RW als "kleiner Leitungsroller" benutzt wird:
nach DIN EN 61316, 230 V, IP 54...
Leitung: H07RN-F 3 x 2,5
Länge: 50 m
Stecker: nach DIN 49443 (16 A, 250 V)
Abgang: 3 Steckdosen 2P + PE (16 A, 250 V, DIN 49442)
geschafft! - zufrieden?

Geschrieben von Henning KochFast:
Zwei Phasen mit PE, aber ohne Null?
Die Frage war doch noch offen, wenn ich mich richtig erinnere.


Hi, war die Frage war ernst gemeint...? ;-)
Die Bezeichung 2P+PE besagt einfach, dass es sich um eine Steckvorrichtung mit zwei Polen und dem Schutzleiter handelt und die Steckvorrichtung keinen Verpolungsschutz aufweist (DIN 49442/49443). Warum die Bezeichnung 1P+N+PE nicht verwendet wird liegt wohl an der Norm. Die CEE-Steckvorrichtungen nach DIN EN 60309 müssen eine Pol-Unverwechselbarkeit haben (i.d.R. eine Rastnase) und werden dann je nach Ausführung und Polzahl z.B. mit 3P+PE oder 3P+N+PE bezeichnet. Der Leiteranschluss im Stecker muss dementsprechend auch gekennzeichnet sein z.B. "L1", "N", "PE", denn es soll ja nichts in die Hose gehn ;-)

Gruß
Rainer


Der obenstehende Beitrag gibt meine pers. Meinung und Einschätzung wieder.

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