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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikEinsatz zurück
ThemaNeue Dimension des Gaffens ???18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg349594
Datum16.07.2006 23:36      MSG-Nr: [ 349594 ]4539 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldTja, wenn das immer so einfach wäre. Einige der "Sehleute" werden ganz schön rabiat wenn man sie bittet doch etwas Platz für den RTW zu machen. Aber da bittet man die "Zuseher" am besten um Mithilfe und schon ist der größte Teil plötzlich ganz weit weg.

Nein. Da spricht man dann einen Platzverweis aus.

Und das ist das schöne am BayFwG auf das hier schon verwiesen wurde.
Dort gilt: Zuwiderhandlungen = 10TDM Geldbuße und die Fw selbst darf sogar unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel anwenden, um den Platzverweis durchzusetzen.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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