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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kann ich den untersuchenden Arzt (g26.3) vorgeben? | 16 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 349638 | ||
| Datum | 17.07.2006 11:44 MSG-Nr: [ 349638 ] | 11330 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Es steht dem Dienstherrn frei, diese Untersuchung eines anderen Arztes abzulehnen. Hallo, darüber gibt es offensichtlich verschiedene Rechtsauffassungen. Wird die Untersuchung eines Beamten über einen Amtsarzt oder amtsärtlichen Dienst angeordnet ist diese Weisung zu befolgen. Wird die Untersuchung in Anlehnung an die BG-Vorgaben bei niedergelassenen Ärzten mit G 26-Zulassung oder bei externen arbeitsmedizinischen Untersuchungszentren durchgeführt, gibt es das Wahlrecht aber nicht das Recht auf Kostenerstattung (wenn nicht der vom AG vorgegebene Arzt in Anspruch genommen wird) durch die zu einer Kommune (in BaWü) gehörenden Feuerwehr. Mit dieser Regelung wird auch verhindert, dass Beamte einer BF die in ihrem Wohnort (außerhalb des BF-Standortes) Mitglieder einer FF sind die Untersuchung 2 x machen müssen. Ich bin morgen in meinem Büro auf der FRW und sehe nach ob ich den Vorgang noch finde. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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