News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Urteil gegen Ersthelfer? | 3 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 349802 | ||
Datum | 18.07.2006 10:00 MSG-Nr: [ 349802 ] | 4100 x gelesen | ||
Moinsen, ich habe vor ein paar Jahren auf der Autobahn kurz vor Lyon (Frankreich) bei einem schweren VU Erste Hilfe zusammen mit den dortigen Pompiers geleistet. Da in Frankreich nur Ärzte und Krankenschwestern intravenöse Zugänge legen dürfen, habe ich dies dann mit Genehmigung des EL übernommen, bis der NA an der Einsatzstelle war. Im Nachhinien habe ich mich dann bei diversen Anwälten erkundigt, wie denn die Rechtslage sei, ob deutsche RA im Ausland auch den rechtfetigenden Notstand (geschweige denn Notkompetenz) in Anspruch nehmen dürfen/müssen. Leider hat auch eine Anfrage beim Gesundheitsministerium über die französische Botschaft keine Antwort ergeben, jedoch hat mit ein Staatsanwalt erklärt, dass, wenn man von der mutmaßlichen Einwilligung ausgehen könne, auch keine Strafbverfolgung passieren sollte. In einem Fall wurde bei dem beschriebene VU mit die Einwilligung von einer spanischen Patientin, übersetzt von einem französischen Gendarmen, gegeben. Das ist dann europäische Zsammenarbeit ;-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|