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Feuerwehrgesetz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLöscheinrichtung für RW15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W350893
Datum22.07.2006 10:08      MSG-Nr: [ 350893 ]5222 x gelesen

Wenn es mehr Löschmenge als ein tragbarer Feuerlöscher sein soll, wie wäre es mit zwei Feuerlöschern?

Just kidding,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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