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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Löscheinrichtung für RW | 15 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 350893 | ||
Datum | 22.07.2006 10:08 MSG-Nr: [ 350893 ] | 5222 x gelesen | ||
Wenn es mehr Löschmenge als ein tragbarer Feuerlöscher sein soll, wie wäre es mit zwei Feuerlöschern? Just kidding, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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