| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge |
| Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 350937 |
| Datum | 22.07.2006 14:25 MSG-Nr: [ 350937 ] | 11251 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehr-Unfallkasse
Einsatzleiter
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Hubert Kohnen
Habe erst kürzlich eine eigentlich gute PPT zum Thema UVV gesehen. Dort wurde erklärt das jedem FA eine 4 teilige Schutzausrüstung (Anzug, Helm, Stiefel, Handschuhe) zur Verfügung zu stellen ist und diese immer zu tragen ist
Geschrieben von Mathias ZimmerUnfug, a) steht in der C53
Geschrieben von Mathias ZimmerPersönliche Schutzausrüstungen
§ 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4. Feuerwehrschutzschuhwerk
(...)
Okay, Danke - und hier ein anders Posting:
Geschrieben von Bernhard Deimann
Gibt es zur "UVV-Feuerwehren" Kommentare, Erläuterungen oder auch Gerichtsurteile die einige Punkte näher verständlich machen ?
"Hier" was von der UK-BW.
Und darin finde ich Folgendes:
Geschrieben von Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ? Hinweise für die Feuerwehren in Baden-Württemberg--- Schutzziel:
Zum Schutz vor Gefahren des Feuerwehrdienstes muss bei Einsätzen die persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Um die Wirkung der Schutzausrüstung auf die Träger umfassend kennen zu lernen, wird sie auch bei Ausbildung und Übung getragen
?.
Persönliche Mindestausrüstungen (aus §12 Abs. UVV Feuerwehren)
1. Feuerwehr- Schutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nachenschutz
3. Feuerwehr- Schutzhandschuhe
4. Feuerwehr-Sicherheitsschutzschuhwerk
Die persönliche Mindestausrüstung muss jedem Feuerwehrangehörigen Zur Verfügung stehen.
?
?
Die Mindestausrüstung muss jedem Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stehen und bei Übungen und Einsätzen getragen werden.
Also wo bleibt der Spielraum ? Kann es sein, das die UVV nicht konfrom mit der FUK ist? Das der EL vielleicht nach UVV abweichen kann, aber dadurch den Versicherungsschutz seiner Mannschaft aufs Spiel setzt? Wohin schlägt das Pendel der Fürsorgepflicht ? Hitzestau oder fehlender Versicherungsschutz ?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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