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Einsatzleiter
RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 350955
Datum22.07.2006 15:39      MSG-Nr: [ 350955 ]11130 x gelesen

Moin,

ich stelle im Bezug auf die Gefährdungsanalys bzw. Risikoangepasste Schutzkleidung u.a. dieses hier zur debatte:

Arbeitsschutzgesetzes und seinen Rechtsverordnungen sowie der Änderung des Sozialgesetzbuches VII haben sich die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger

ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer
Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes
erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei
gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer
Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des
Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln,
insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den
Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und
Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.


Ist eine EL ein Vertreter des Arbeitgeber im sinne der § 5 ArbSchG (?) und kann somit aktuelle das Schutzniveaus für den Einsatz bestimmen oder muß bestimmen ?


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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