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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / | 350955 | ||
| Datum | 22.07.2006 15:39 MSG-Nr: [ 350955 ] | 11130 x gelesen | ||
Moin, ich stelle im Bezug auf die Gefährdungsanalys bzw. Risikoangepasste Schutzkleidung u.a. dieses hier zur debatte: Arbeitsschutzgesetzes und seinen Rechtsverordnungen sowie der Änderung des Sozialgesetzbuches VII haben sich die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ist eine EL ein Vertreter des Arbeitgeber im sinne der § 5 ArbSchG (?) und kann somit aktuelle das Schutzniveaus für den Einsatz bestimmen oder muß bestimmen ? Gruß aus Hückelhoven Gerrit __________________________________________________ Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung ! Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen | ||||
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