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RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio350969
Datum22.07.2006 16:00      MSG-Nr: [ 350969 ]11125 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenKann es sein, das die UVV nicht konfrom mit der FUK ist?

Das kann kaum der Fall sein, der die FUKen (über die FG Feuerwehren/Hilfeleistung im BUK) diese UVV selbst erarbeitet haben.

Geschrieben von Hubert KohnenDas der EL vielleicht nach UVV abweichen kann

Kann und darf er nicht. Answonsten kann man sich die entsprechende UVV auch schenken. Der berühmte (und von den wenigsten verstandene) § 17 Abs. 1 Satz 2 der UVV "Feuerwehren" stellt lediglich ein Äquivalent zum rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Notstand i.S. der §§ 34/35 StGB / § 16 OWiG dar, da es ein derartiges Instrument sonst nicht im autonomen Satzungsrecht der Unfallbersicherer gibt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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